Corona-Krise: Zuschüsse für Künstler*innen

  • 26. März 2020
Corona-Krise: Zuschüsse für Künstler*innen
Unser veränderter Alltag zu Zeiten von Corona. Foto: Claudia Richarz
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Wir möchten euch auf die Mitteilungen des Kulturrat NRW hinweisen, der zur Zeit intensive Gespräche mit der Landesregierung zur Sicherung der Künstler*innen führt. Hier der derzeitige Stand.

Die Landesregierung hat inzwischen zwei Erlässe veröffentlicht.

  1. Ein Sofortprogramm der Ministerin für Kultur und Wissenschaft Isabel Pfeiffer-Poensgen. Das Programm stellt 5 Mill. Euro bereit, um die wirtschaftliche Existenz und das Aufrechterhalten der künstlerischen Fertigkeiten der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler zu ermöglichen. Diese können einen Zuschuss von bis 2.000 Euro bei der zuständigen Bezirksregierung beantragen, sofern sie einen Einnahmeausfall und die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse belegen.

Wir haben im Vorfeld der Regelung darauf hingewiesen, dass viele freischaffende KünstlerInnen nicht Mitglieder der KSK sind und dennoch an dem Hilfsprogramm teilhaben können sollten. Die Ministerin kommt dem mit einer Härtefallregelung nach. Über Einzelfallprüfungen können auch Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden, die nicht Mitglieder der KSK sind, aber professionell und selbständig tätig sind und dies z.B. durch Nachweis ihrer Mitgliedschaft in einem Künstlerverband belegen können.

Das Soforthilfeprogramm ist erst vergangenen Freitag bekannt gemacht worden und schon quellen die Briefkästen der Bezirksregierungen über. Allein in den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf sind 3.500 Anträge eingegangen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass dieses Programm erweitert und fortgeführt werden muss. Der Landtag hat gestern den Rettungsschirm des Landes als Nachtragshaushalt verabschiedet. An diesen Schirm können dann die einzelnen Ressorts der Landesregierung ihre Bedürfnisse anmelden. Die Ausweitung und Fortsetzung des Sofortprogramms gehört unserer Meinung nach dazu.

Wir empfehlen, so schnell wie möglich Anträge bei den Bezirksregierungen zu stellen, da diese nach Eingang bearbeitet werden. Die Abwicklung werden wir aufmerksam begleiten und erbitten Rückmeldungen von unseren Mitgliedern, wenn Schwierigkeiten auftreten.

https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus

Von der Krise betroffen sind auch viele Selbständige, die als Partner oder Dienstleister mit Künstlerinnen und Künstlern zusammenarbeiten. Da sie vom Hilfsprogramm nicht profitieren können, geht der Kulturrat NRW davon aus, dass für sie der Rettungsschirm geöffnet wird, den Ministerpräsident Laschet vorgestellt hat. Aus dem Sondervermögen von 25 Milliarden Euro sollen ergänzend zum angekündigten Bundesprogramm auch Berufsgruppen, die für NRW spezifisch sind, wie Kleinunternehmer, Solo-Selbständige und Kulturschaffende unterstützt werden.

  1. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat auch „Grundsätze zur förderrechtlichen Behandlungder Auswirkungen der Coronavirus-Krise“ erlassen. Ausgaben für nur teilweise oder nicht durchgeführte Veranstaltungen und Projekte sind demnach förderfähig. Die bewilligenden Stellen dürfen Einnahmeausfälle und erhöhte Ausgaben aufgrund von Verschiebungen durch eine erhöhte Zuwendung kompensieren. Und die Zwei-Monats-Frist des Mittelabrufs wird aufgehoben, um gegebenenfalls Liquiditätshilfen zu ermöglichen. Der Kulturrat NRW würdigt diese pragmatische und flexible Handhabung der fördertechnischen Auswirkungen der Krise.

Tatsächlich ist es ja so, dass dieses NRW-Sofortprogramm eigentlich eine Überbrückung darstellen soll, nach der das Bundesprogramm   greift, das Betriebsmittelzuschüsse für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer vorsieht und im Laufe dieser Woche abgestimmt wird.

Außerdem soll über die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter mit Bundesgeldern eine Grundsicherung auch für Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende im weiteren Sinn erfolgen. Die Bedürftigkeitsprüfung soll eingeschränkt stattfinden, eine Vermögensprüfung ist nicht vorgesehen. Gleichwohl werden wir diese Entwicklung aufmerksam beobachten und gegebenenfalls versuchen, darauf Einfluss zu nehmen. Wie groß ist der bürokratische Aufwand? Werden Künstler durch Einnahmeausfälle nun zu ALG2-Kunden? Was ist mit denen, die über dem Regelsatz liegen? Kommen sie mit einem vereinfachten Wohngeld und Kinderzuschlag hin? Das einfache Soforthilfeprogramm des Landes bietet jedenfalls demgegenüber viele Vorteile.

Bundes-Hilfsmittel werden sowohl über die Bundesagentur für Arbeit, als auch über die Länder und regionalen Strukturen abgewickelt. Das entspricht unserem föderalen Prinzip.

Ein Fonds für Notmaßnahmen bei der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, ist offenbar nicht vorgesehen. Damit vergeben wir uns eine Chance, dort zu helfen, wo die Systeme Lücken aufweisen. Aus unserer Sicht muss auch die Staatsministerin für Kultur und Medien in der Krise mit Maßnahmen handeln können.

Auf der Website des Kulturrat NRW (https://www.kulturrat-nrw.de/ ) findet ihr weitere Informationen unter dem Menüpunkt „Corona-Informationen“ alles Wissenswerte zum aktuellen Stand der Dinge.

Folgendes steht noch aus:

  1. Hilfsmaßnahmen für Kultureinrichtungen, Ensembles, freie Theater und Künstlergruppen, Kulturinitiativen und -zentren müssen folgen. Verweise auf Kurzarbeitergeld, eine gelockerte Insolvenzordnung und großzügig stundende Vermieter allein werden nicht ausreichen.
  2. Es ist von großer Bedeutung, dass die Maßnahmen von Kommunen, Landesregierung und Bundesregierung koordiniert werden.
  3. Zusätzlich zur Überbrückung und nach ihrer Dauer müssen die Maßnahmen der Bundesregierung bereitstehen. Sie müssen zügig und unbürokratisch greifen, um fundamentalen Schaden vom Kulturleben abzuwenden.
  4. Zudem möchten wir von Berliner Kolleginnen und Kollegen wissen, was bei der Strukturierung der Hilfsprogramme für die Kultur herauskommen wird. Der pro Quartal angesetzte Berechnungssatz sollte mit den Soforthilfeprogrammen in den Ländern verglichen werden.
  5. Auch möchten wir das Thema „Grundsicherung“ weiter diskutieren und uns nicht auf den Begriff „Zuschuss“ festlegen lassen.

Wir stehen weiterhin mit dem Bundeskulturrat in Kontakt. Das vorgestellte Bundesprogramm von 40 Mrd. Euro ist auch für Selbständige im Bereich der Kultur geöffnet. Über die Modalitäten der Abwicklung wird noch beraten. Wie sich Land und Bund koordinieren, ist noch nicht geklärt.

Auch der WDR hat Entscheidungen getroffen. U.a. wird ein Härtefallfonds aufgelegt, der auch den Freien MitarbeiterInnen mit unkomplizierten Regelungen in der derzeitigen Lage helfen soll.

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