Die Filmemacherin bei der Arbeit. Foto: A. Dieckhoff
Das neue Stipendienprogramm für Künstlerinnen und Künstler vom Land NRW ist freigeschaltet. Pro Person können 7.000 Euro für ein künstlerisch orientiertes Vorhaben beantragt werden.
FilmemacherInnen können sich mit ihren Projekten bewerben, aber auch Kameraleute und EditorInnen, die mit der Herstellung des filmischen Bilds befasst sind.
Bewerben können sich bis zum 30.9. freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biographie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. einem einschlägigen Künstlerverband sowie die Angabe von zwei Referenzen.
Förderfähig sind
Hier geht’s zum Antrag und den ausführlichen Informationen: https://mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm
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